Virtuelle Ausstellung

Wegen Hexerey
        in Eichstätt denunziert - gefoltert
                  verbrannt - nie rehabilitiert
     Ausstellungskabinett 
 
 

Seit Beginn der Neuzeit, Ende des 13. Jahrhundert bis Anfang des 18. Jahrhunderts, werden im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen um die 25.000 Menschen, überwiegend Frauen, gefoltert und „von Rechtes wegen“ ermordet. Die Anklage und die vorgefertigten Urteile behaupteten: wegen Hexerey.

In den Grenzen des heutigen Bayerns liegen die Zentren der Hexenprozesse in Würzburg, Bamberg und Eichstätt. In den altbaierischen Herzogtümern fällt das Wüten nicht ganz so schlimm aus, obwohl ein Spross der Herzogsfamilie sich als Hexenjäger hervortut. Allerdings treibt Ferdinand von Bayern, Sohn des Herzogs Wilhelm V., sein Unwesen als Erzbischof von Köln und Herzog von Westfalen.  
Erster Hexenprozess Bayerns findet 1589 in Schongau, 1770 letzter in Straubing statt.

Allein im Hochstift Eichstätt werden zwischen 1587 und 1632 über 400 Menschen gefangen, gefoltert und hingerichtet.

Ein "Folter-Protokoll" gewährt einen Blick auf Gefangennahme, Verhör, Folter und Ermordung - am exemplarischen Einzelschicksal der Ursula Bonschab, einer wohlhabenden Gastwirtin und Frau des Bürgermeisters.





Wolfram P. Kastner und Claus-Peter Lieckfeld
zeigen in der Ausstellung wie, warum und unter welchen Umständen
so viele Unschuldige in Eichstätt in die Fänge von Serien-Justizmördern gerieten.
An der Ausstellung beteiligt waren Ernst Quester und Kurt Stützer.


Die Ausstellung lief zunächst in Eichstätt und wurde finanziell gefördert
von der Giordano-Bruno-Stiftung, vom Bund für Geistesfreiheit München
und vom Bund für Geistesfreiheit Bayern.

Weder die Stadt Eichstätt, noch das Erzbistum, die Katholische Universität und die Stiftungen der Parteien wollten die Ausstellung fördern.


Wir haben mit Einverständnis der Autoren
wesentliche Elemente dieser Ausstellung in das virtuelle Museum
»Unser Haus der Bayerischen Geschichte« übernommen.
                                                                                        Sepp Rauch

Namentlich bekannte Eichstätter/innen

die von der örtlichen Justiz
ermordet wurden
(nach den Original-Akten
und den Eichstätter
Verhör/Folter-Protokollen) 

Tag der Urteilsverkündung
und der Hinrichtung 
waren meist identisch.

Adelmännin Barbara   ( + 15.3.1619)

Adelmann Caspar (+ 30.7.1622)

Alacrin Barbara (+ 17.2.1624

Ammerschein Walburga (+ 12.11.1622)

Ansfelderin Magdalena (+ 5.12.1628)

Appodekerin Barbara  (+ 21.3.1620)

Appodekerin Eva (+ 23.3.1624)

Appodekherin Barbara  (+ 20.11.1626)

Arbin Anna  (+ 5.9.1626)

Ardigin Anna   (+ 30.6.1618)

Auermayrin Margaretha (+ 24.5.1624)

Aunbeckin Anna  (+ 10.6.1628)

Bauer Hanns (+ 22. 8.  1620)

Beck  Anna   (+ 5.4.1618 )

Beckhin Margaretha  (+ 19.5.1603)

Behm Anna Maria  (+ 1629)

Bißwangerin Elisabeth (+ 29.08.1532)

Bittelmayr Margaretha  (+ 20.11.1626)

Bonschabin Anna   (+ 20.12.1617)

Bonschabin Kunigunda (16.2.1618)

Bonschabin Barbara  (10.4.1620)

Bonschab Lorenz  (+ 16.12.1625 )

Bonschabin Ursula  (+8.5. 1627)

Bruckmaier  Georg (+ 31.10.1629)

Bruckmairin Magdalena (+  1606)

Christin Margaretha (+ 1590)

Creisingerin Magdalena  (+ 9.9.1623)

Danner Paulus    (+ 30.6.1618)

Daschnerin Margaretha   (+ 9.9.1623)

Daumin Margaretha (+ zwischen 1603 und 1608)

Demerlin Anna (+ zwischen 1614 und 1616,
zweimal mit glühenden Eisen gerissen
und lebendig verbrannt)

Dethin Elisabetha (+ 10.4.1620)

Deuscherin Walburga    (+ 18.2.1623)

Eckardin Sabina (+  9.9.1623)

Ehrenfriedin Barbara       (+ 15.2.1620)

Fackhelmayrin Anna      (+ 18.10.1617, vor der Hinrichtung mit glühenden Zangen gemartert)  

Fehlner  Kunigunda     (+ 1630)

Fingerin Elisabeta (+ 30.7.1630)

Finckhin Margaretha (+ 23.7.1575)

Fischer Apollonia (+ 1590)

Freiin Ursula (+ 1590)

Freyin Barbara       (+  18.7.1620)

Friederichin Barbara (+ 26.1.1618)

Funkhin Ursula    (+ 20.11.1626)

Gebhard Johann (+ 22.11.1629)

Ghayer (Khayer) Michael   (+ 5.4.1618)

Geigerin Margaretha (+ 30.6.1618)

Georgen Anna     (+ 5.4.1618)

Gierstenstilin Anna,  (+ 4.8.1628)

Giertenstiel Michael   (+ 1630)

Glaskopf Catharina (1620, gefoltert und freigelassen)

Gläyin Christina   (+ 8.5.1627)

Glazin Christina (+ 8.5.1627)

Glaz Andreas (+ 5.12.1628)

Anna Göldterin (+  1627)

Gorck Balthasar (+  1705)

Gretschin Margaretha     (+ 14.4.1625)

Grössin Justina   (+ 21.6.1624)

Guetmann Georg  (+ 16.2.1618)

Gutmann Andreas (+  16.2.1618)   

Hackspacherin Margaretha (+ 6.6.1625)

Hagerin Margaretha (+27.6.1562)

Hackner Apollonia (+ 20.10.1589)

Hänlin Maria,    (+ 19.12.1620)

Hänin Walburga     (+  2.4.1621)

Häring Jakob       (+ 15.11.1625)

Häckhlin Anna (+ 19.10.1626)

Haim Andreas,    (+ 27.3.1630)

Haimin Anna   (+ 18.3.1627)

Halbmayrin Elisabeth    (+ 23. 4.1622)

Harding Anna (wahrscheinlich 1618)  

Hartliebin Appolonia 
(+zwischen 1614 und 1616; lebend verbrannt)

Hartmanin Margaretha        (+ 19.12.1626)

Haubnerin Barbara   (+ 16.2.1618)

Heimböckh Maria    (+ zwischen 1590-1637)

Heimbscherin Anna   (+ 18.10.1617)

Hellamayrin Anna    (+ 10.10.1620) 

Herbst Hans (+ 19.5.1629)

Herdlin Barbara (+ 26.1.1618)

Heuglin Elsbeth (+ 28. 5.1590)

Heylingmairin Margaretha 
(+ zwischen 1603 und 1608)  

Hieglmayr  Helena (+ 3.8.1624 )

Hillerin Katharina        (+ zwischen 1603 bis 1608)

Hirschin Barbara     (+ 15.3.1619)    

Hönigin Barbara (+ 10.10.1620)

Höring Jacob (+ 15.11.1625)

Hörlein Lorenz    (+ 1613)

Hörlein Maria    (+ zwischen 1603 und 1608)

Hörmannin Walburga (+ 4.8.1629)

Hötzlerin Johanna (+ 27.9.1624)

Hötzlerin Margaretha  (+ 24.10.1624)

Hohenschildin Eva       (+ 18.7.1620)

Hohenschild Michael (+  8.4.1628)

Hohlerin Margaretha          (+ 7.10.1623)

Hüllerin Elisabeth        (+ 21.3.1620)

Huetter Margaretha            (+  6 3.1627)

Kaltenschneein Veronika      (+ 13.5.1623) 

Käserin  Anna (+ 1629)

Katharina, aus Ingolstadt 
(+ Nachname und Todestag unbekannt)

Khayerin Barbara       (+ 20.12.1617)

Klingenschmiedin (+ 28.5.1590)  

Knabin Walburga      (+ 20.2.1622)  

Knetzlin Catharina     (+ 22.8.1623)

Kolbenhoferin Katharina          (+ Sommer 1612)

Körberin Barbara           (+ 20.08.1627)

Kop Bärbel (+25.6. 1535)

Kraisingerin Magdalena (+ 9.9.1623)

Kraftmayerin Margaretha      
( + zwischen 1603 bis 1608)

Kreuss Barbara       (+ 1628)

Kuescherin Barbara      (+ 26.1.1618)

Lang Valentin, (+ 15.9.1618)

Langin Katharina (+ 1629)

Langin Margaretha (+ 24.5.1624)

Lautererin Maria           (+ 20.8.1627)

Lauterer Christoph  (+ 20.11.1629)

Lederin Appolonia        (+ 15.11.1625)

Lehenpeurin Anna, die Ältere (+ 18.10.1617)

Lehenpeurin Anna      (+ 20.12.1617)

Lenzin Biebl (+ 1629)

Loyen Walburga (+ 1627)

Lutzin Dorothea    (+ zwischen 1603 und 1608)

Magin Christina (+ 1617)

Maul Anna ( + 23.7.1585)

Mayrin Afra   (+ 15.2.1620

Maylin Ursula          (+ zwischen 1603 und 1608)

Mayr Maria         (+ 17.12.1627)

Maria Mayr     (+ 1618 oder 1619)

Mayr Ursula          (+ 3.2.1625)

Mayrin Ottilia  (+ 18.10.1617) 

Melber Jacobin         (Todesdatum unklar)

Metzgerin Appolonia              (+ 23.11.1619)

Mittnerin Maria Martha         (+ 3.11.1619)

Möyrin Kunigunda       (+  19.1.1624)

Moringerin Anastasia         (+ 7.10.1623)

Möringerin Eva Susanna (+ 15.3.1619)

Mosin Maria          (+  17.12.1622)

Mosnerin Euphrosina          (+ 23.3.1624)

Müllerin Anna (+ 5.12.1628)       

Mürling Apollonia (+ Jahresbeginn 1590)

Nueberin Apollonia     (+ 23.6. 1623)

Obermayrin  Judith (+ 5.4.1618)

Obermayrin Margaretha     (+ zwischen 1603 und 1608)

Obermüllerin Margaretha,    (+ 8.4.1623)

Osswaldin Appolonia   (+ zw. 1603 und 1608,
erdrosselt und verbrannt ; )

Oswald Barbara (+ Oktober 1621)

Paumgarten Elisabeth (+ Jahresanfang 1590)

Pennerin Egina  (+ 23.7.1627)

Penner Hans (+ 8.10.1627)

Peuer Elisabeth (+ Jahresbeginn 1590)

Peurin Anna (+ 11. 5.1625, im Kerker gestorben)

Peurin Barbara   (+ zwischen 1603 und 1608)

Peurlin Magdalena   (+ zwischen 1603 und 1608)

Pföringerin Eva   (+ 16. 9. 1624)

Pföringerin Sabina  (+ 10.10.1626)  

Pognerin Ursula   (+ 18.3.1627)

Portzin Maria   (+ 23.7.1623)

Prandt Lorenz    (+ 3.3.1627)

Prändlin Margarethe    (+ 18.2.1623

Priesterin Anna  (+ 20.6.1622)

Pronner Kunigunda  (+ 15.9.1618)  

Rablin Barbara    (+ 15.3.1619)

Rablin Kunigunde (+ 15.12.1623)

Räbl Jakob          (+ 20.11.1626

Raiger Adam            (+ 17.2.1624)

Rainin Anna        (+ 14.12.1624)

Rährin Anna         (+ 15.5.1620)

Rällin Catharina  (+ 26.2.1624, im Kerker gestorben)

Ramerin Anna    (+ 25.1.1621,  
im Kerker nach exzessiver Folter gestorben)

Rehelin Maria        (+ 23.11.1619)

Rehel Matthäus         (+ 5.12.1628) 

Barbara Reuther        (+ zwischen 1621 und 1628)

Richlin Maria   (+ 19.12.1620)

Richterin Elisabeth          (+ 22.8.1620)

Richter Maria        (+ 17.12.1627)

Richterin Walburga           (+  10.10.1620)

Rochnerin Benigna      (+ 20.2.1621)

Rochner Elisabeth        (+ 19.10.1626)

Rodler Caspar        (+ 1627)

Rottingerin Maria     (+ 10.10.1624)

Rothingerin  Maria           (+ 3.8.1624 )

Rottinger Michael            (+ 8.5.1627)

Römin Anna  (+ 23.11.1619)  

Römin Barbara, die Alte Bonschabin (+ 15.5.1620)

Rungin Walburga (+ 20.11.1723)

Sängl Anna (+ 3.2.1625)

Schallerin Maria  (+ 30.6.1618)

Schandin Margaretha (+29.08.1532)

Scharpfin Barbara (+ 1590)

Schatzin Anna           (+ 15.12.1623)

Scheuchin Elisabetha    
 (+ 9.7.1603, stranguliert und verbrannt)

Scheurin Anna         (+ 18.10.1617)

Schieslin Anna            (+ 29.10.1622)

Schiffelholzin Apollonia (+ 18.3.1626)

Schillerin Anna       (+ vermutlich 1617,
vor der Hinrichtung mit glühenden  Eisen und Handabschlagen gemartert)

Schlenkherruckhin Walburga          (+ zwischen 1603 bis 1608, vor der Verbrennung erdrosselt)

Schmelzin Ursula           (+ 19.5.1603 )

Schmiedtin Anna (+ 1590)

Schmidin, Walburga        (+ 19.12.1626)

Schnechhin Helena        (+ 18.7.1620)

Schnecklin Katharina         (+ August 1623)

Schneiderin Anna Maria         (+  20.2.1621)

Schrötlin Anna        (+ zwischen 1603 und 1608)

Schuesterin Maria        (+ 23.7.1627

Schusterin Anna       (+ 18.10.1617) 

Schütt Anna (+  März 1590)

Senglin  Anna    (+ 3.2.1625)

Sengs Maria          (+ 6.3.1627).

Seitzin Maximiliana   (+ 21.6.1627

Silbereisen Barbara        (+ Februar 1620)

Spethin Anna (+ 18.10.1617)

Spretin,  die Alt Bittelmayrin  (+ vermutlich 1627)

Stainlin Ursula (+ 10.10.1620)

Steinlin Ursula  (+  20.11.1629, im Alter von 12 oder 13 Jahren)

Stainlin, Maria          (+ 12.12.1621)

Stigeliz  Hans         (+ 27.5.1630)

Stürzlin Kunigunda (+ 18.7.1620)  

Ströblin Chatarina     (+ 26.1.1618)

Stroblin Maria (+ 1629)

Thiermayerin Anna   (+ 22.12.1625)

Vischerin Magdalena (+ zwischen 1603 bis 1608)

Vöglin   Barbara       (+ zwischen 1603 und 1606)

Wagnerin  Walburga         (+ zwischen 1603 und 1608)

Wagner Hanns (+ 30.6.1618)

Waiglin Katharina  (+ 27.11.1620)   

Walchin Sabina (+ 30.7.1630)

Wälchin Walburga (+ 27.11.1620)

Weberin Walburga       (+ 26.1.1618)

Weis Barbara     (+ 12.4. 1590,
zusammen mit 11 anderen,  namentlich nicht genannten Frauen ermordet)

Weiss Catharina (+ wahrscheinlich 1631)

Welsche  Peter (+ 8.10.1627)

Wildin  Walburga      (+ 19.12.1620)

Widmännin  Anna     (+ 13.9.1618)

Widmännin Anna         (+  15.9.1618)

Widmanin Barbara        (+ 6.3.1627)

Wollgeschäffin Maria  (+ 2.4.1621)

Wunderin Anna (+  2.8.1620

Yelin Margaretha        (+  19.12.1626)

Ziegelmayrin Helena         (+  3.8.1624)

Zweihundertsiebenundzwanzig  dokumentierte,  namentlich bekannte Personen. 

Die Zahl der wegen "Hexerey" Verfolgten soll  lt. verschiedener Quellen etwa doppelt so hoch liegen. *

Zu den dokumentierten 227 kommen mindestens weitere 39 Frauen aus Spalt, die 1590 verbrannt wurden. 

Die meisten – nicht alle! -  Delinquentinnen wurden  vor der Verbrennung „gnadenhalber“ getötet –  meist enthauptet, in wenigen Fällen erdrosselt.

 

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Folter war nicht Teil der Bestrafung  Folter
ist keine Erfindung der Neuzeit, wurde dort aber perfektioniert.

Sie war nicht Teil der Bestrafung, sondern Teil der Urteilsfindung und wurde insbesondere bei Verdacht auf Hexerei angewendet.

Gab es Schwierigkeiten ein Geständnis zu erlangen, wurde Zwang durch Folter ausgeübt, um den Beschuldigten zum Geständnis zu bringen, und um weitere Namen von Ketzern und Hexen zu erpressen, die dann ebenfalls in die Mühlen der Justiz gerieten.

Auf diese Weise ließen sich auch politische und wirtschaftliche Konkurrenten aus dem Weg räumen. Der Fantasie der Richter, Schergen und Vollstrecker war dabei keine Grenzen gesetzt. Um die Strafverfolgung noch effektiver durchführen zu können, ersann man sogar einen neuen Berufsstand: den des Hexenjägers.

Besonders Mitglieder der Bettelorden - einst Speerspitze der Inquisition - betätigten sich sehr rege auf diesem Gebiet und arbeiteten der geistlichen und zugleich weltlichen Herrschaft zu.  

Die Stufen der Folter
1. Territion Die Androhung mit der Folter außerhalb der Folterkammer
2. Anlegen und Vorführen der Folter-Instrumente durch den Henker
3. Eingangsfolter (weiche Folter) Auspeitschen, Beinschrauben ...
4. Aufziehen, Hasensprünge, Helmschneiden ...
5. Variable Foltermethoden je nach Belieben der Hexenkommission

Bei den Hexenprozessen war Folter das zentrale Mittel, um zu einem Urteil zu kommen. Zeigte sich ein Opfer während der Folter besonders standhaft, so wurde dies von der Kommission als Zeichen dafür gewertet, dass der Teufel seine Liebschaft mit unmenschlicher Kraft ausgestattet hat, um die Tortur ohne Geständnis und damit auch ohne Verrat des Teufels zu überstehen.
Um den Teufel in seine Schranken zu verweisen, wurden die Folterinstrumente und der Mund des Opfers deshalb von den Justizdienern zuvor meist mit Weihwasser besprüht.

Die Schweregrade der Folter waren je nach Laune der Kommissare und Henker unterschiedlich.  

Während der peinlichen Befragung war juristischer Beistand nicht zugegen. Wer in einem Hexereiprozess in die Mühlen der Folter geraten war, entkam ihnen in der Regel tot und nur ausnahmsweise lebendig.

Oft mussten inhaftierte Frauen neben der offiziellen peinlichen Befragung auch sadistische und sexuelle Übergriffe über sich ergehen lassen.
Für Eichstätt ist das urkundlich verbürgt.  Foltermeister hatten das Amtshaus in ein "Hurenhaus" verwandelt.   
 
Schreckensherrschaft

Systematischer Raubmord 
"pro terrore" 

„Hexen“prozesse waren wesentlicher Teil der Schreckensherrschaft des katholischen Fürstbischofs Westerstetten.

Die Gefangennahme, die Verlesung des erpressten Geständnisses und des Todesurteils, brutale Schikanen wie Handabhacken und mit glühenden Eisen die Arme „reißen“ auf dem Weg zur Hinrichtungsstätte wurden öffentlich inszeniert, ebenso die Ermordung mit dem Schwert und das Verbrennen der lebenden oder getöteten Frauen und Männer.  

Diese Terrorprozesse sind weder mit "religiösem Irrsinn" zu erklären noch mit einer historischen Rechtsauffassung oder -ordnung. Mit der mehrmaligen Folter wurde gegen die geltende Halsgerichtsordnung eklatant verstoßen – mit dem Segen des Bischofs.  

Das war ein systematischer Raubmord im Zuge der Rekatholisierung während des 30jährigen Krieges, wodurch sich der Fürstbischof und seine Kommissare, Folterer und Henker erheblich bereicherten, ihre Macht und die Angst der "Untertanen" vergrößerten und alle dabei störenden Personen aus dem Weg räumten.
Mehrere Bürgermeister und Ratsherren sowie deren Frauen und Familien wurden einer fingierten „Hexensekte“ zugeordnet und ausgerottet.   

Die meisten Ermordeten waren gut situiert und relativ wohlhabend. 
Der Reichtum der Kirche beruht zu einem erheblichen Teil auf solchen Raubzügen.  

Es geht heute nicht um eine wohlfeile "Entschuldigung", sondern um eine öffentliche Rehabilitierung der ermordeten und beraubten Menschen. Die ist nach heutigen Rechtsprinzipien nicht abhängig davon, ob die Verwandtschaft das wünscht.  Die Rehabilitierung ist eine Selbstverständlichkeit, so wie auch die Terrorurteile der Nazis aufzuheben waren.      
 
Protokoll 
einer
gnadenlosen
Folter
Abschrift  aus den  „Eichstädter Original-Hexen-Protokollen“ 
Gesammelt und geschrieben von Joseph Brems Herzoglich Leuchtenbergischer Hauptkaßier in Eichstädt 1840 Stadtarchiv Eichstätt
(Wolfram P. Kastner, 2017)    


Ursula Bonschabin Burgermeisterin  

Prothocollum
Ursula Bonschabin, Burgermeisterin
hier verhaftet am 1. März 1627
Am 8. Mai des selben Jahres justifiziert  

Anwesende des Consilio Aulico.
Herr Cantzler
Stadtrichter
Herr Dr. Kirchner
Herr Secretär Gabler
Herr Lictor Schwarz Conz
Herr Dr. Kolben  

Am Montag den 1. März 1627 ist auf vorhergehende gründliche Beratung der Fürstlich Eichstettischen weltlichen Herren Hofräte die Bürgermeisterin Ursula Bonschabin aufgrund von 16 soliden und beim eigenen Leben beschworenen Denunziationen als der Hexerey verdächtig gefangen gesetzt worden. Sie ist sowohl gütlich als auch peinlich examiniert worden. Und zwar folgerndermaßen:  

Wie sie heiße?
Ursula Bonschabin, ungefähr 36 Jahr alt,  in Eichstett gebürtig, Ehefrau des Bürgermeisters. 
Mit ihrem Ehemann Lorenz Bonschab, wegen des gleichen Lasters verhaftet, lebe sie 15 Jahre zusammen, der Ehe entsprangen 3 Kinder, die sie miteinander erzeugt haben, wovon noch eines, ein Töchterlein Namens Maria Ursula, lebt. Die anderen zwei, ein Töchterlein, ist vor 11 Jahren am Gefrais (tödliche Kinderkrankheit) gestorben, und nur 11 Tag alt worden. Das Büblein ist im Alter von acht Wochen vor 14 Jahren an dergleichen Krankheit verstorben.  

In der Hauptsache:
Weshalb sie, ihrer Meinung nach, an diesen Ort verbracht wurde? Sie sagt sie wisse es nicht, sie wolle es erst hören!   

Auf ihre Bekundung, nichts zu wissen wurden ihr alle Denunziationen vorgelesen und gefragt, was sie dazu zu sagen habe. Sie sagt, wenn der Teufel durch diese Leute spräche, könnte sie sich gar wohl vorstellen, dass sie als Hexe angezeigt worden sei; aber im Namen des Herren, sie wisse von nichts, es geschehe ihr Unrecht, und Gott möge den Seelen derjenigen Personen gnädig sein, die sie beschuldigt haben. In Gottes Namen, sie habe nichts zu gestehen.

Der Adelmann und auch die anderen (Denunzianten) haben nichts von ihr sagen können. Aber wenn es auch Tausende wären, so hätten sie doch Unrecht und sie Recht.   

Ihr ist ihr daraufhin eine lange Rede gehalten worden. Nachdem aber gütlich nichts zu verhandeln war, wurde Meister Matthes gerufen, der eine Körperuntersuchung an ihr vornahm; es wurden aber keine Stigmata gefunden. Daraufhin ist ihr des Weiteren eine lange Rede gehalten worden. Wiederum wie schon zuvor war mit ihr nicht zu handeln gewesen. Sie vermeldet sogar, wenn sie nun schon etwas unter Folter – in der Pein -  bekennen würde, so leugne sie es doch danach wieder.  

Also ist man mit ihr zum Ort der Folter – ad locum torturae – gegangen. Am Ort der Folter ist sie nach langem Zureden zum Zug gebunden worden. Sie sagte: Wenn man sie nun so hart peinigt, dass sie es zugeben müsse, würde sie danach bei so einem  falschen Bekenntnis nicht bleiben.  Nach dieser Halsstarrigkeit ist sie nun ein wenig gerüttelt und danach aufgezogen worden. 
Dann ist sie befragt worden, ob sie schon als Ledige oder erst in der Ehe das höchst verdammungswürdige Laster begangen habe.   

Sie sagt, man solle sie hinablassen, sie wolle es sagen. Das wurde ihr vergönnt. Sie hebt sogleich an: Es sei im Alter von 15 oder 18 Jahr im ledigen Stand geschehen. Namentlich nachdem sie sich mit ihrem Mann, noch im ledigen Stand, fleischlich vermischt habe, habe sich der Teufel in das Spiel eingemischt, habe Ungebührliches mit ihr getan und danach gefordert, dass sie sich von Gott und unserer Lieben Frau, sowie allen Heiligen lossage. Dies sei in ihres Vaters Haus in der Mägdekammer geschehen.   

Ob das auch wahr sei? 
Sie sagt: Ja! Und sie wolle sich wieder zu Gott bekehren. 
Sie wurde abgeführt.      


Selbigen Tags, post prandium. 
Nachdem sie zum Verhör geführt worden war, wurde ihr das Gebet vorgelesen. Sie fing zwar an nachzusprechen, aber als sie an die Stelle kam, dass es ihr leid tue, Gott verleugnet zu haben, hat sie damit angefangen, dass es unwahr sei, was sie ausgesagt habe, es sei unter Schmerzen geschehen.   

Daraufhin wurde  sie - pro terrore (zum Schrecken) in den Folterkeller – ad locum torturae -  geführt und zum Zug gebunden. Sie sagt, man solle sie halt nur hier lassen, sie wolle ihr Leben gern verzehren. Vom Stock wurde sie ein Stückchen weit über sich gezogen und gefragt, was die Ursach ihres Revocirens und Widersprechens des gewöhnlichen Gebets sei . 
Sie sagt, man solle sie wieder hinausführen, sie wolle nicht nur das Gebet nachsprechen, sondern wolle auch wie sie in dieses Laster gekommen sei völlig wahrheitsgemäß anzeigen. Das wurde ihr vergönnt. Das Gebet wurde aufs Neue vorgelesen und sie wurde gefragt ob sie es mit Mund und Herzen nachgesprochen habe. Sie bejaht.  Außerdem sei wahr, was sie vormittags ausgesagt habe.  

Was er (der Teufel) denn begehrt habe? 
Sie sagt: Gott, Unsere Liebe Frau und andere Heiligen zu verleugnen.

Ob sie aber nun den Beginn ihres Geständnisses vor Gott und der Welt zu verantworten sich getraue? Sagt: Ja!    

In Anwesenheit der Deputierten (Präsentibus Deputatis)
Am Dienstag, den 2. März vorgeführt worden und zu ihrem Bekenntnis  in einer oder anderer Hinsicht befragt worden. 
Sie sagt aus, mit dem Teufel habe sie nie nichts zu schaffen gehabt.  Deswegen wurde wiederum  Meister Mathes gerufen und sie wurde dem Lewen (Henkersgehilfe Löwe) zum Abscheren der Haare übergeben.

Und nachdem das geschehen war, wurde sie wieder -  ad Examen – zum Verhör gerufen. Aufs Neue wurde auf sie eingeredet, dass sie sich selbst nicht im Licht stehen solle, und ihr ins Gemüte geredet.
Sie sagt, vor 17 Jahren sei der böse Feind in Gestalt ihres Lorenz, der Geißbockfüße hatte, zu ihr gekommen.  

Was er von ihr verlangt habe? Immer und ewig die Seine zu sein und das zu tun, was Gott zuwider ist.
Was denn dieses Zuwidere sei? 
Sie sagt: Gott, unser Lieben Frau und alle anderen Heiligen Gottes zu verleugnen!  

Ob sie sonst noch etwas empfangen habe? 
Sie sagt: Ja. Drei Tage später habe der Böse Feind ihr eine grünliche Salbe und ein gleichfarbenes Pulver in einem Büchslein zugestellt, um Mensch und Vieh Schaden zuzufügen.  

Ob sie aber noch mehr von diesen Pulvern und Salben habe? 
Sie sagt: Nein!
Sie hätte es gestern in ihr heimliches Gemach geworfen.  

Wie der böse Feind sie genannt hat? 
Sie sagt: Judia 
Und wie hat sie ihn genannt? 
Cicero!  

Ob sie nicht anders getauft  wurde? 
Sie sagt: Nein.
Ob alles wahr sei, was sie bisher ausgesagt habe? 
Sie bejaht.
Was dann die Ursache ihres wiederholten Leugnens sei? 
Sie sagt, sie habe vermeint, sie könne sich dadurch retten und aus dem Kerker hinaus bringen.  

Daraufhin abgeführt worden und ihr aufgegeben worden, besser über die teuflische Taufe und Namen nachzudenken.      



Am Mittwoch dem 3. März ist die Bonschabin hervor gesondert und befragt worden, worauf sie sich zu den aufgegebenen Anklagepunkten besonnen hat.  Sie sagt, sie wisse nichts, weswegen sie zum Rutenschlagen gefesselt wurde.  Schweigend geschlagen. Nochmals wurden ihr die Beinschrauben angelegt, hat aber nichts gefruchtet.



Paesent. Deput:
Am Freitag, den 5.März wurde sie gütlich vorgerufen, aber es war nichts mit ihr zu handeln gewesen, daraufhin ist sie ad locum torturae geführt worden.  

In loco torturae (am Ort der Folter) ist ihr abermals lang und breit zugesprochen worden. Schließlich ist sie zum Zug und zum Helmschneiden gebunden worden: Über sich gezogen worden, helmgeschnitten worden. Aber fruchtlos.  Danach abgeführt und verwahrt.  
Am selben Tag,  post prandium.  Abermals vorgeführt und befragt wie lange es her sei, dass sie in dieses Laster gekommen sei? 
Sie  sagt, sie wolle ihre Seele nicht freiwillig verdammen, denn so wahr Gott gerecht sei, so habe sie nichts zu verkünden.  

Deshalb -  pro terrore - in das Gewölbe geführt, zum Zug gebunden und das Gewicht angehängt. 
Sie will nicht mit der Sprache heraus, im Gegenteil, wenn man sie fragt, Ursel willst du bekennen, so sagt sie: Nein!   

Ob sie Gott wieder die Ehr geben wollle? 
Sie sagt: Nein! 
Darauf hin abgeführt und verwahrt worden.  


Praesent.Deput. Montag den 8. März ist die Ponschabin wieder vorberufen worden. Sie bleibt bei ihrer Halsstärrigkeit, und vermeldet, sie könne nichts bekennen, sondern diejenigen Personen, so sie bezichtigen, die hättens aus Neid getan.
Deswegen wurde Meister Mathes gerufen. Sie wurde pro terrore hinunter geführt und zum Buckelsägen gebunden. Sie will nicht heraus mit der Sprache; deswegen abgeführt und verwahrt.    


Praesent:Deput: Am 9. März vorgeholt. 
Sie sagt, auch wenn man es ihr ins Gesicht sagt, sie will`s dennoch nicht gestehen, egal was man mit ihr anstellt! 
Deswegen wurde sie ad locum torturae geführt und es ist ihr erneut abermals stark zugesprochen worden.  

In loco torurae. Nach weiterem überflüssigen Zusprechen ist sie zum Zug gebunden und über sich zogen worden. Es wurden 3 oder 4 Hasensprünge gemacht und schließlich das Helmschneiden mit Anhängen des Gewichts, welches ihr aber doch nur zum Schrecken gezeigt wurde.
Sie will nicht mit der Sprache heraus, sondern bleibt  halsstarrig. Abgeführt.    


Praesent:Deput: Am Freitag den 19. März, ist sie vorgeholt worden,  Sie sagt, so wahr ein Gott ist, sie sei keine Unholdin, und bittet deswegen, um Gottes Willen, die Herren Commissarii wollen ihre Hände nicht in ihrem Blute waschen.
Hierüber abgeführt, und verwahrt.    


Praesent:Deput: Am Samstag, den 20. März ist sie confrontiert worden.
Die  Bonschabin ist vorgerufen worden, und man hat sich nicht länger mit ihr aufgehalten. Ihr ist stark zugesprochen worden. 
Als nun in Güte nichts fruchtete, ist sie der Heimen Endlin gegenüber gestellt worden, die ihr`s ins Gesicht  sagte und nebenbei vermeldet: ,Ja ihr Herren, diese Ponschabin ist auch bei teuflischen Tänzen und Mahlzeiten draußen gewesen. Sie weiß anderes nicht vorzubringen, als nur: O! Anna gebt Gott die Ehre. Dann wurde die Heimin abgeführt und die Bonschabin nochmals von neuem ernstlich examiniert. Sie will noch nicht mit der Sprache  heraus; deswegen ist  sie pro terrore hinunter geführt und zum Zug gebunden worden. 
Sie sagt, man solle sie mit der Pein verschonen. Sie wolle die ganze Wahrheit sagen. Und so habe es sich zugetragen, dass sie vor 17 Jahren eine ziemliche Liebe zu ihrem Lorenz verspürte, das war als er noch ein Student war, dass sie ihn lieb gewonnen und sich fleischlich mit ihm vergangen(bemakelt) habe, bis sich endlich der Teufel bei ihr in solcher Gestalt zu erkennen gegeben habe. Worauf  hin er auch Ungebührliches verlangte und danach die Verleugnung Gottes und aller Heiligen begehrte, worin sie leider auch eingewilligt  habe, und gelobt habe, ewig sein zu sein. 
Mit dem Geständnis-Widerrufen verhalte es sich so, dass sie vermeinte,  dadurch frei zu kommen, und der Böse Feind ist während ihrer Verhaftung zu ihr gekommen, hat Unkeuschheit mit ihr getrieben und sie getröstet und gesagt, er werde ihr wieder hinaus helfen. Sie solle nur leugnen, dass es wahr ist, dass sie mit ihrem teuflischen Pulver und Salben Menschen und Vieh Schaden angerichtet habe. Daraufhin wurde sie abgeführt und zum Nachdenken aufgefordert, wie, wo, wann und mit welchen Conditionen es geschehen sei.    


Praesent:Deput: Montag den 22. März ist die Bonschabin vorgerufen, und  befragt worden, welche Bewandtnis es mit ihrem Glauben in der einen oder anderen Hinsicht habe. Zu Beginn ist das gewöhnliche Gebet vorgelesen worden. Sie will nicht alles nachsprechen, sondern vermeldet: sie habe weder Gott  noch alle Heiligen verleugnet.
Daraufhin wurde  sie pro Terrore ad locum torturae geführt, aber ihr wurden nur die Hände gebunden.
Sie vermeldet und bittet die Malefizschreiber um Gottes Willen in die Examinier-Stuben zu gehen und für sie zu bitten, sie wolle keine krummen Sprünge mehr machen.
Er tat wie von ihr erbeten.   

Als sie nun hinauf kam, hat sie zu den Übeltaten folgender Maßen ausgesagt  Nämlich  

1. 
Vor gut zwei Jahren, habe sie ihre teuflische Salben ihrem damaligen Dienstmädchen Namens Barbara in Teufels Namen in eine Wassersuppe geworfen, in der Meinung, dass sie ihre Blüte verliere, und alles kretzig werden sollte, was auch geschah.  

2.
Vor ungefähr 7 oder 8 Jahren habe sie auf dem Rossmarkt gewohnt  und dort ein Kellermägdelein namens Maria gehabt.  Auch ihr habe sie die teuflische Salben in einer Suppen eingegeben, in der Absicht, dass sie krätzig  würde und aufschwellen solle, was auch bald geschah, und  sie sei in ein Bad gegangen, damit sie wieder heil werde.
Wem aber dieses Mägdelein gehöre, wisse sie nicht, weilen sie immer nur den Fürlegerinnen gesagt habe, wenn sie einer Magd brauchte.  

Sie bejaht die Frage, ob, was sie bisher gesagt habe, wahr sei. Sie sagt, sie  will dabei bis ans Ende bleiben.  

Hierüber wurde sie abgeführt und ein Vermerk zu diesen Puncten in das Malefactorum gemacht.  

Selbigen Tags, post prandium, sagt sie Folgendes        

3.
Vor rund 6 Jahren habe sie ihrer schwarz gescheckten Kalm (weibliches Kalb) die teuflische Salbe auf einem Brot zu essen gegeben, in der Meinung,  das es sterben, solle. Es ist nach 2 Tagen gar verreckt.  

4.
Vor 3 Jahren ungefähr habe sie, nachdem sie mit ihrem Hauswirt zu München im Tegernseer Hof war, ihrem Rotschimmel die teuflische Salbe  in das Futter getan, in der Meinung,  dass er sterben solle.
Er fing dann  im selbigen Hof gleich an herum zu taumeln und ist umgefallen.  

5.
Freitag, den 23. März sagt sie, sie bitte um Bedenkzeit wegen ihres Dienstmädchens, das sie vor 2 Jahren hatte. Sie referiert am 24. März, dass es vor 7 Jahren geschehen sei. Das Mädchen heiße Margaretha, ihr Vater sei Franzose gewesen.  

6.
Vor 16 Jahren habe sie des Ungern Bauern Sohn, Namens Georg, 6 oder 7 Jahre alt, ihr teuflisches Pulver in einen Apfel zu essen geben, in der Absicht, dass er sterben solle. Er erkrankte dann und ist bald darauf gestorben  

7.
Auf dem gleichen Ungerhof, den ihr Vater noch bis dato inne hat, habe sie dem Mayer oder Beständner Bauern das teyflische Pulver vor 8 Jahren  in das Bier getan, in der Absicht, dass er sterben solle, er ist dann nach 8 Tagen erkrankt und nach 14 Tagen leider gestorben.  

8.
So habe sie auch dem Töchterlein  einer fremden Bettlerin vor 2 Jahren das teuflische Pulver vorgestrecket, in der Absicht, dass sie umkommen solle, wie es dann auch geschah.  

9.
Vor einem dreiviertel Jahr habe sie ihren damaligen Hausfrauen oder Hausmann, Namens Chatrina und Erhard, die jetzt im Zipriani Haus im  Osten wohnen, das teuflische Pulver in einen Wein gegeben, in der Absicht, dass sie Fieber  bekommen, wie er sich dann gleich erbrochen, es ihm aber nichts geschadet habe, das Weib aber hat es in einer Milch gegessen, so dass es bald Fieber bekommen, welches ein 1/4 Jahr lang anhielt.  

10.
Sie sagt aus, der Teufel habe oft verlangt, dass sie ihre eignen Kinder umbringt, aber stattdessen habe sie in ihrem Garten das teuflische Pulver zur Sommerszeit um 9 Uhr vormittag an einen Spönlingbaum gerieben, in der Meinung, dass er verderben solle, was auch geschah, und der besagte Erhard habe ihn abgehauen.      
Ob aber wahr, was sie bisher ausgesagt habe? 
Ja! 
Hierüber ist sie abgeführt und verwahrt worden.    


Praesent:Deput: Am Samstag den 8. April ist die Bonschabin hervor gerufen worden, und darauf angesprochen worden, wie es sich mit ihrem Bekenntnis verhielte.
Sie meldet, sie sei sehr  krank, sie wisse oft vor Schmerzen nicht, was sie tue, doch nebenbei hat sie angefangen zu erzählen, wie sie in ihrem Garten noch einem Zwetschgenbaum die teuflische Salbe angestrichen habe, damit er absterbe und keine Früchte mehr tragen solle, wie es dann auch geschah;  

Abgeführt und es ist ihr aufgegeben worden über die Sacrilegia nachzudenken. Zuvor wurde ihre gesamte  Aussage ratifiziert    


SACRILEGIA. (Vergehen an Heiligem)
Am Montag den 12. April ist sie hervorgerufen worden und das, worauf sie sich besonnen hatte, ist besprochen worden.
Sie sagt, in anderthalb Jahren sei sie nur einmal im Prediger Kloster gewesen, auch in die Pfarrei  besonders zu österlicher Zeit sei sie zur Beichte und Communion gekommen.
Und die empfangene heilige Hostien hätte sie, während andere Leute genau neben ihr gekniet, herausgenommen, ungeachtet dessen, dass es der Böse Feind stark von ihr begehrt habe. Was sie auch dann getan hätte, wenn sie nicht befürchtet hätte, es könnten die Leute sehen und sie dann endlich zu Schanden kommen.  

Unser Liebe Frau habe sie eine Schandmagd genannt und was ihr sonst noch für spöttische Namen eingefallen seien.
Andere liebe Heilige Gottes habe sie Schelme, Diebe und Hunde genannt. Statt des Gebetes hab sie zwar andere gewisse Worte sprechen müssen, die Ihr aber jetzt nicht einfallen wollen, daher hat sie um eine Bedenkzeit gebeten. Abgeführt worden.     


Praesent:Deputatis. Am 14. April sagt sie, wenn sich andere bei der Wandlung des heiligen Sacraments an das Herz geklopft haben, so hab sie gedacht: Mei, was klopft ihr denn so lange! Jetzt wird euch Gott gleich helfen, ja! Glaubts es nur. Selten sei sie bei einer Messe die ganze Zeit geblieben. So hab sie auch, wenn sie hat beten sollen, stattdessen mit andern Leuten geschwätzt, oder auch nur mit dem Maul geplappert und gesagt:, Pe Pe Pe Pe.  

Ob es wahr sei, was sie bis dato ausgesagt hat? 
Sie meldet: Ja!
Hierauf abgeführt und ein Augenmerk auf das Ausfahren gelegt worden.      


DAS AUSFAHREN
Mittwoch den 15.  
Dito meldet sie, dass sie auf einem Geißbock ausgefahren sei, welchen der Teufel gebracht hatte, wöchentlich oder vierzehntägig oder jede dritte Woche. Solches sei stets durch die Kammerfenster geschehen, mit dem Ausruf: Ich fahre dahin in Teufels Namen. Das sei geschwind geschehen.  Bisweilen habe sie bemerkt, dass der Böse Feind einen Schein von sich gegeben hat. Auf die Linswiese, der Schottenwiesen, dem Petersberg und an anderen Orten, besonders auf dem Kugelberg sei sie in Gesellschaft von teuflischem  Geschmeiß gefahren. Und wenn sie dahin gelangte, sei immer eine Tafel mit allerlei Speisen angerichtet gewesen. Salz und Brot habe sie nicht gesehen, aber weißer und  roter Wein seien vorhanden gewesen.
Den Wein haben sie bisweilen aus Bechern, aber auch aus Gläsern getrunken; der Wein sei jeweils  in Flaschen, aber auch in Krügen gebracht worden. Diese Mahlzeiten werden jeweils zwischen 11 und 12 in der Nacht aufgestellt. Sie dauern manchmal eine, manchmal 2 Stunden. So ende man fein still miteinander.
Nach Beendigung der Mahlzeiten beginne ein Tanz, bei dem mit Schallmeien und Geigen aufspielt wird. Alles springt tanzend durcheinander und sei dabei  gar keine Ordnung zu erkennen. Bei den teuflischen Mahlzeiten brennt ein Licht in einer Schüssel, so etwas wie ein Wachslicht. 
Nach dem Tanz habe sie immer ein Buhlteufel gemahnt und darauf gedrängt: Hui wir wollen wieder fort! Ansonsten habe der Teufel ihr immer versprochen: Man werde von dem Treiben nichts bemerken.  

Abgeführt und verwahrt.  Und ein Vermerk gemacht, wann und was sie für Personen draußen bei den teuflischen Mahlzeiten und Tänzen gesehen habe, und dass sie niemanden aus Hass oder Neid angeben wolle ist angedeutet worden.    


COMPLICES (Komplizen)
Donnerstag den 16. April sagt sie nach Aufforderung:

1.
Herrn Albrecht Schindelbeckh im Dom habe sie 4 Mal vor ungefähr 3 Jahren auf der Schießhütten, sonst aber nie bei teuflischen Mahlzeiten gesehen. Der  habe gegessen und getrunken, sei getanzt und gesprungen. Er trug ein kurzes Leibröckchen, seine Buhlteuflin war da in Gestalt eines sauberen jungen Mädchens.  

Den Michael Metzger und sein Weib, beide geflohen, habe sie auf die selbe Weise bei teuflischer Mahlzeit gesehen, er in einem zerstochenen veilchenblauen Kleid, seine Buhlteuflin in Gestalt einer stattlichen Frau. Sein Weib aber trug Alltagskleider, ihr Buhlteufel war wie ein Bürger angezogen.  

Hierauf abgeführt, aber noch vorher meldet sie, dass viele Leute aus Neuburg und Ingolstadt vorhanden gewesen sind.      



Praesent:Deputatis; Am Samstag den 17. April ist die Bonschabin vorgerufen und folgende Punkte sind besprochen worden.
Die Kochliendin, aus Ingolstadt zugereist, habe sie vor 4 ½ Jahren auf der Linswiesen bei teuflischen Zusammenkünften gesehen, sie habe mitgegessen und getrunken, getanzt und sei gesprungen, sie in einem veilchenblauen Rock, ihr Buhlteufel aber in Gestalt eines stattlichen Studenten in schwarzen, vornehmen Kleidern.

Die Wagnerin vorm Buchtal, Tochter der Kirschnerin, habe sie 2 Mal  gesehen.
Das erste Mal vor 7 Jahren, als sie noch in Diensten auf der Schottenwiesen war, und das letztere Mal vor 1 ½ Jahren auf dem Kugelberg bei teuflischen Mahlzeiten. Sie habe gegessen und getrunken, auch getanzt und sei gesprungen wie andere Hexenpersonen. Beim ersten Mal habe sie einen schwarzen Leinenrock mit einem roten Präm (Rand oder Besatz) angehabt, das andere Mal aber einen dunkelblauen Rock. Ihr Buhlteufel erschien in Gestalt eines Pfaffen, in einem langen schwarzen Röcklein und mit einem aufgesetzten Käpplein.
Abgeführt und verwahrt worden.    



Anwesend: die Deputierten. Am selben Tag

6.
Am 20. desselben Monats hat Ursula Ponschabin nach dem gewöhnlich vorhergehenden pater noster et Ave, ferner denunziert:
Die jung Kochmichlin, so anjezo den Pron, den Sohn eines Fuhrmanns hat. Den habe sie nur 1 Mal vor 2 Jahren auf der Schießhütte bei teuflischen Zusammenkünften gesehen, dort habe er gegessen und getrunken getanzt und sei gesprungen. Ihr Buelteufel erschien in Gestalt eines jungen Menschen, in so schwarzem Nesselleinen wie es die Fuhrleut tragen, sie dagegen in einem schwarzen Wollrock samt einer fränkischen Haube.  

7.
Ihren Bruder Sebastian zu Pfünz, der Witwer war, habe sie auch damalen das 1. Mal gesehen, der auch das schon Beschriebene tat. Seine Buhllteuflin erschein wie ein Bauernweib in schwarzem Leinenrock mit rothen Präm, er aber in seine Bauernkleidung gewandet.  

8. 
Die Heinzin Sudelköchin hab sie 1 mal auf St. Petersberg bei nächtlichen Tänzen gesehen, auch sie habe gegessen, getrunken und getanzt und sei gesprungen. Sie trug einen Pelz. Ihr Buhlteufel aber wie ein feiner Bürger in schwarzen Kleidern. Ob sie aber Wollenes oder Zeuchenes trug, hab sie nicht unterscheiden können.   

Ist auf ferneren Bedacht, nach vorangehender Ratification abgeführt worden.        

9. 
Am 22. Aprilis meldet sie:
Den Bäcker, der jetzt das Haus des Weissen besitzt, mit Namen Hanns Mayer, habe sie 1 mal auf den Kugelberg vor 2 Jahren bey einer nächtlichen teuflischen Mahlzeit gesehen. Er habe gegessen und getrunken, auch getanzt. Er in seinem schwarzen Leinenkleid mit  weißen  Kristallknöpfen am Wams, seine Buhlteuflin in Gestalt einer Bäurin, welche einen grünen Wollrock mit roten Brämb trug.  

10. 
Die Gutschen Madel habe sie einmal auf dem Petersberg vor 8 Jahren bei einer teuflischen Mahlzeit gesehen, sie habe getanzt und gegessen, so wie andere auch, sie in einem blauen Wollrock, ihr Buhlteufel wie ein Kutscher, in grauem Rock mit Mütze.  

11.
Des Weißgerbers Erlis Tochter, welche den Knappen, der erst kürzlich in den Rat gekommen ist, zur Ehe hat, habe sie vor 2 ½ Jahren auf der Schießhütte bei einer teuflischen Mahlzeit gesehen. Sie habe nicht getanzt, aber gegessen und getrunken. Sie in einem purpurfarbenen, gemusterten Rock mit einem Zug aus schlechten Silbernschnüren, ihr Buhlteufel in Gestalt eines bürgerlichen Mannes, welcher ein stachelgrünes Kleid angehabt hat.    



Praesent: Deput: Am Freitag, den 23. Aprilis bekennt die Bonschabin Folgendes:  

13. 
Die alte Frau Hofmeisterin, Frau von Sirggenstain, habe sie einmal vor ungefähr 3 Jahren auf  der Schieshütten bei teuflischer Mahlzeit gesehen. Sie habe zwar nicht getanzt, sondern sei nur mit ihrer Beschließerin hin und wieder spazieren gegangen. Auch aus Essen oder Trinken habe sie sich nicht  viel gemacht, sie trug schwarze Samtkleider, ihr Buhlteufel, wie ein stattlicher Adeliger gekleidet, mit schwarz besticktem Leinenkleid, und mit einem vergoldeten Rapier umgürtet.  

14. 
Besagte Beschlieserin sei ein ziemlich alter Mensch, schon sehr  bei Jahren und schon ziemlich lange ihre Bedienerin. Sie sei  in einem grünen Reifrock gewandet gewesen, ihr Buhlteufel in Gestalt eines Schreibers gekleidet, er habe ein grobwollenes Kleid angehabt.  

15. 
Herrn Dr. Bittelmayren, Chorherr auf St. Willibalds Chor. Den habe sie ungefähr vor 2 Jahren auf der Schieshütten bei teuflischen Zusammenkünften gesehen, der habe getanzt, und eine lange Kutten mit halben Ärmel mit Schlingen verbrämt angehabt, seine Buhlteuflin sei wie eine stattliche Jungfrau ganz säuberlich in einem halb seidenen Rupfenrock mit schwarz-gelbem Geflecht gekleidet.  

16.
Herrn Mollen, seither  verstorben, habe sie auch bei teuflischen Mahlzeiten gesehen.  

17. und 18. 
Den geflohenen Praith und sein Weib hab sie 2 mal miteinander auf dem Petersberg vor 6 Jahren, und auf der Schieshütten vor 2 ½ Jahren gesehen bei teuflischen Conventen. Sie haben gegessen und getrunken, aber nicht  getanzt.   

19. 
Der Braith in schwarz-linnenem Kleid und grünen Strickstrümpfen, die Braithin in einem schwarzem erlesenen Schurz, ihr Buelteufel aber in Gestalt eines bürgerlichen Mannes aufgezogen.  Die Flinderlin Schneiderin, die bucklige Maria, sei auch dabei gewesen, habe einen blauen Rock angehabt, ihr Buhlteufel wie ein vornehmer Handwerksgesell gekleidet. Die habe auch gegessen und getrunken, getanzt und sei gesprungen wie andere.    



Praesent: Deput: Montag den 26. April  anno 1627 sagt die Bonschabin ferner aus:  

20. 
Die Giertenstillin habe sie vor 2 Jahren auf der Schießhütten bei teuflischer Mahlzeit gesehen, die hab gegessen und getrunken, auch getanzt. Ihr Aufzug in einem zeuchenen Rock mit eingewirkten Leisten in der Farbe von Dunkelsnägelein-Braun. Ihr Buhlteufel in Gestalt eines Schreibers trug ein schwarzes Kleid  

21. 
Die alte Hofbalbiererin, jetzt Wagmeisterin, habe sie vor 2 (1 ½) Jahren auf dem Petersberg bei einer teuflischen Mahlzeit gesehen. Sie habe allein gegessen und getrunken aber nicht getanzt. Sie trug einen Pelz und rote Prämb. Ihr Buhlteufel in Gestalt eines Handwerksgesellen trug ein hellblaues Kleid.  

22 
Den alten Stör, ein Rathsverwandter, habe sie vor 3 Jahren auf der Schieshütten bei einer teuflischen Mahlzeit gesehen, der habe dort allein gegessen und getrunken, und – weil schlecht zu Fuß – nicht getanzt. Er in einem Wams aus schwarzem Barchent und schwarzen Wollhosen. Seine Buhlteuflin in Gestalt einer Bürgersfrau in schwarzen Kleidern.   

Abgeführt.      



Praesent:Deput: Am 27. April ist die Bonschabin hervor gerufen und in puncto Komplizen weiterhin befragt worden.  

23.
Den jetzigen Rentei-Verwalter Hanns Gebharden habe sie vor 2 Jahren auf der Domprobstei bei einer teuflischen Mahlzeit gesehen, er habe gegessen und getrunken, habe getanzt und sei gesprungen. Er in schwarz-zwirnernem Wams und schwarzen Seidenstrümpfen, dazu Wollhosen, und dicke Kragen. Seine Buhlteuflin aber in der Gestalt einer stattlichen Jungfer, schier  des Herrn von Brandes Tochter gleich, in schwarzem Taftrock und schwarzem Nesselwams. Nebenbei bemerkt:  Der Gebhard – er war es vermutlich – weil  er viel Geld und Gut in so kurzer Zeit bei seinem Dienst gewonnen habe: Gleichwohl, sie habe oftmals von Bauern gehört, wie hart er sie halten tät.  

24.
Den Bürgermeister Penner habe sie vor 2 Jahren auf dem Kugelberg bei teuflischer Mahlzeit gesehen, der habe gesoffen bis er voll gewesen sei, tanzen aber habe sie ihn nicht gesehen. War in Gesellschaft einer bürgerlichen Frau, welche in schwarzes Tuch gekleidet, er aber hätte sein schwarz und weiß geschecktes Kleid angehabt.  

25.
Gravenckhers Köchin, Eva, des alten Landvogtey Gerichtsschreibers Tochter, habe sie vor 2 Jahren auf der Schießhütte bei einer teuflischen Mahlzeit gesehen, sie habe gegessen und getrunken, getanzt und sei gesprungen – mehr als andere. Sie in einem wiesengrünen Rock mit silberweißen Schnüren, ihr Buhlteufel in Gestalt eines Kelters in gelb ledernem Kleid.   

26. 
Des Gronlein Hansen Metzgers Weib, hab sie nur einmal vor 1 Jahr auf dem Kugelberg bei einer teuflischen Mahlzeit gesehen, dort habe sie das getan was die anderen auch taten. Sie habe ein weichselbraunen zeuchenen Rock angehabt, ihr Buhlteufel sei wie ein Soldat angezogen gewesen, und habe einen gelb ledernen Leibrock angehabt. Abgeführt und Zeit für weiteres Nachdenken gegeben.  

27.
Mittwoch selbigen Tags referiert sie, den Bäcker Caspar Otto zu Osten habe sie vor 2 Jahren auf der Schießhütten bei einer teuflischen Mahlzeit gesehen, der habe gegessen und getrunken, getanzt und sei gesprungen, er in gelben Lederhosen und geschecktem Leibrock, seine Buhlteufelin aber in Gestalt einer Bürgersfrau aufgezogen in schwarzem Rock.  

28.
Anneserin, ehemals des Herrn von Prandts Haushälterin, vornamens Catharina. Die  habe sie vor 1 ½ Jahren auf der Schieshütten bei einer teuflischen Mahlzeit gesehen. Sie habe gegessen und getrunken, getanzt und sei gesprungen. Sie trug einem schwarzen Rock, dazu eine hohe Haube. Ihr Buhlteufel aber hatte die Gestalt eines geistlichen Herrn oder Domherrn, bekleidet mit einem kurzen Leibrock.  

29.
Steinhauer Mathesen Weib auf dem Roßmarkt, habe sie vor 2 ½ Jahren auf der Dombprobstei bei teuflischer Zusammenkunft gesehen, sie habe nur gegessen und getrunken aber nicht getanzt. Ihr Buhlteufel wie ein Bürger oder Becker in einem Schurz und schwarzem Lederkleid: Sie ebenfalls schwarz gekleidet.  

30.
Herrn Sebastian, Quinque im Dom, habe sie vor 1 ½ Jahren bei einer teuflischen Mahlzeit gesehen, auf der Domprobstei. Er habe gegessen und getrunken, aber nicht getanzt. War in Gesellschaft einer schönen Bürgersfrau, in einen roten langen Rock mit schwarzen Käpplein. Der habe viel gegolten, und war entsprechend vornehm.  

31.
Georg Dieterich von Gemmingen habe sie vor ungefähr 4 Jahren auf der Schieshütten und nochmals vor 2 ½  am gleichen Ort gesehen. Der habe getanzt und auch gegessen und getrunken. Seine Buhlteuflein – sie glich der Tochter eines Doktor – in stattlichen Kleidern, mit goldner Haube, glich fast der Schneckhin Tochter. Er in einem seidenen rauschenden Mantel und einem Leibröcklein.  

32.
Herrn von Biberbachs Maria habe sie vor 2 Jahren auf der Schießhütte bei teuflischer Mahlzeit gesehen. Sie habe gegessen und getrunken, getanzt und sei gesprungen. Ihr Buhlteufel in Gestalt eines vornehmen Schreibers, oder Herrn-Dieners in grauer Kleidung. Sie aber habe einen grünen Pailletten-Rock angehabt.  

33.
Des Caspar Otto Peckhens zu Osten jetziges Weib, habe sie vor 2 Jahren auf der Schießhütte gesehen, die habe bei allem mitgehalten und einen Buhlteufel in Gestalt eines Weißgerbergesellens gehabt, der habe ein ledernes Kleid und ein Foel davor gehabt.
Sie sei in einem grauen Wollrock da gewesen.  

Beginnt darzulegen, dass sie mehr zu diesen Punkten nicht wisse, wenn ihr aber in einen oder andern Fall noch weiteres einfallen sollte, wolle sie solches jederzeit  anzeigen. 
Abgeführt und verwahrt, nebenbei ist ihr das Kinderausgraben, Kellerfahren und Wettermachen zu bedenken aufgegeben worden.      


Freytag den 30. April ist die Bonschabin abermals vor das gewöhnliche Examen berufen worden, und die vorliegenden Punkte sind besprochen worden, ins Besondere sagt sie wie folgt  aus:  

Kinderausgraben:
Beim Kinderausgraben habe sie neben dem Herrn von Gemmingen,  Herrn Albrecht Schindelbeck, des Steinhauer Mathesens Weib und Beckhen Caspars Weib, dann der Erl Hansels Tochter, die einen Knappen hat, zu 8 unterschiedlichen Malen geholfen.
Der Herr von Gemmingen aber sei nur einmal dabei gewesen. Solches sei mit den Hacken und Schaufeln geschehen, wie sie im Todenhäuslein liegen. Der Teufel habe außerhalb – östlich – vorm Friedhof gewartet, die Kinder haben sie dem Teufel geben, der hab sie mit sich genommen, teils bei den teuflischen Mahlzeiten verkocht und verspeist,  teils  aber mit Fleisch und Knochen zu Pulver verbrannt, und solches nochmals ihnen zugestellt, auf dass sie es verbrauchen müssen.  

Kellerfahren:
In die Keller sei sie um die 20 mal gefahren, insonderheit in den des Lebzelters, der habe gutes Meth und guten Wein. Dann auch  in des Apothekers Keller, in den der Erbens, der Romen, Reicherts, Lauters und andere mehr.  Dabei gewesen sei der Schindelbeck, die Gutschen Madlena, Hanns Mayer, Kochliendlin, und Wagnerin vorm Buchtalthor.  Den Meth habe sie bei dem Lebzelter, und den Wein bei dem Appotheker gar gern getrunken.
Den Wein, der ihnen am besten geschmeckt hat, haben sie in allen Kellern getrunken.  

Wettermachen:
Ins Wettermachen habe sie eingewilligt, so dass es dann etliche Mal über das Feld und liebseeliges Getreide nicht ohne Schaden hinweg gegangen sei.  

In Kammern- und Ställe-Fahren:
In Kammern sei sie 3 mal gefahren, nämlich  in das des Romen Bärbelein, und in die ihrer eigenen Magd. Sie hat sie gedrückt und ermattet.
Wenn nun die Rechte erfordern, dass alle Komplizen am Ort der Pein benannt (bewäfftiget) werden sollen und müssen, so wurden ihr diese vorgelesen und sie wurde befragt, wie es mit ihrem Bekenntnis zu dem einen und anderen stehe.  

Sie sagt alles dasjenige, was sie bis dato ausgesagt habe, sei eine solche Wahrheit, die sie getreulich vor Gott und der Welt zu verantworten habe – dafür wolle sie leben und sterben.
Ansonsten meldet sie, dass sie auch folgende Personen bei einer teuflischen Mahlzeit gesehen habe.
Den Mosen habe sie vor 2 ½ Jahren auf der Schießhütten bei teuflischer Mahlzeit gesehen, der hab gegessen, und getrunken, getanzt und sei gesprungen, eine Buhlteuflin wie eine Bürgerstochter in einem grünbraunen Rock hätte er bei sich gehabt. Er trug schwarze Kleidung.  

Sie selbst habe andere Gestalten angenommen, habe aber  niemand verführt. Die Unzucht hab sie – in unterschiedlicher Weise - mit dem Bösen Feind verübt. Es sei ein kaltes unnatürliches Tun gewesen. Die Sprache sei ziemlich deutlich gewesen. Sein Leib sei ihr nicht natürlich vorgekommen.  



Erchtag (Dienstag), Mittwoch und Donnerstag, den 4., 5. und 6. May hat Ursula Bonschabin ihre drei Äußerungen ratifiziert und gut geheißen, und nebenbei um eine gnädige Strafe gebeten.        


Sie wurde am 8. Mai 1627 durch das Schwert hingerichtet, und darauf verbrannt.   
 






















































































































































































Nachlassverfügung

Systematischer Raubmord
Abschrift  aus den  „Eichstädter Original-Hexen-Protokollen"  Gesammelt und geschrieben von Joseph Brems Herzoglich Leuchtenbergischer Hauptkaßier in Eichstädt 1840 Stadtarchiv Eichstätt (Wolfram P. Kastner, 2017)    

Ursula Bonschabin Burgermeisterin    
LEGATA  (Nachlassverfügung)  

Ursula Bonschabin, Burgermeisterin betreffend Erstlichen legiere und verschaffe sie, und weilen der Färber Enderlein ihr noch schuldig ist 200 Gulden den Zins uff künftige Bartholomei, als begehre sie solches auch für voll.
Anlangende Herrn Appotheker ist solches bey neuburgischer Landvogtey angebracht worden, darbey denn auch ein Beschaid ergehen wird. 
Doch woll sie es Alles der Obrigkeit dieß Orths allhier heimbgestellt haben; diese Anforderung ist 200 Gulden und 5 Jahre Zins.
Item der Hackhspacher Buggel ist schuldig 50 Gulden Sambt 2 jährigen Zins 5 Gulden die sollen in das Predigen zu den Ponschabischen Jahrtag verschaft seyn, zuvor aber ehe dann der Jahrtag gehalten wird, sollen hierfür an 3 Meß zuvor für die Ponschabische und Möringerische in Gott verkhommene Erben gelesen werden.
Als nemblichen die erste zu Ehren dem unschuldigen Tod Jesu Christi, die anderen zu Ehren unser lieben Frauen, die dritte zum Trost der unschuldigen Kindlein.  Darfür von 50 Gulden verschaffenen Geld sollen 2 Gulden und den andern halben Gulden sollen dem Minister oder Altardiener 6 Kreuzer und 4 armen Persohnen, welche sollen der Meß beywohnen, jeden auf 6x geraicht werden. Junkher Stadtrichter, anstatt dessen ihr Vatern bleibt schuldig 32/32 Kr lauth Zettels welchen er schon empfangen.
Von Anno 1616 herrierend. Die 30 Messen sollen in der Pfarr, und im Prediger Closter gelesen werden.
Item nach der Execution soll ihr Tochter 5 Gulden Allmuesen uff ein Person 2 Kr ausgeben, und getheilt werden. Item verschaffe und legiere sie zu St. Walburg 5 lb. Wax.
Item ferners ihren Dienstmädlein 20 Gulden sambt einem Bett, in der hintern Kammer.
Endres Waltern schaffe sie 25 Gulden
Dem Siechenbauern 1 Reichsthaler id est 1 Gulden 30 Kreuzer sambt einem Hemet.
Item legiere sie den Armen Leuthen (ist nicht angesetzt wie viel?)
Item und weiters schaffe sie dem Endres Walter allweilen er ein armer Tropf, zu den andern 25 Gulden noch 25 Gulden damit soll er das Burgerrecht kaufen und eine Hantierung entweders das Melben, oder sonst was anheben.
Des Hörings 2 Kinder, so er mit ihrer Schwester erzeuget, jedem 3 doppelte Duggaten, sambt jedem ein gutes Pärlins Harbett, zugleich jedem einen Rockh, darunter einer roth, und plau ist.
Item den Enderlin, so im Haus ist, soll von dem Bonschab seel. ein Kleid geben werden. Ihrer Stiefmutter ein gulden Ring, den soll sie von ihretwegen tragen. Ihrem Vater ein silbern vergulten Becher ohne ein Deckhel, darbey ihrer zu gedenkhen. Zugleich auch ein Mentelein mit damaschgen Ausschlägen.
Des Hörings Bärbelein 10 Gulden sambt einem Mändelin, gelt gleich, was es für eines sey. Des Enderlins Weib, so im Haus ist solle 1 schwarz beyner Rockh und das ältägige Mäntelin geben werden.
Dem Dienst-Mädlin den neu wollen Rockh, 2 unterbeinder und 2 Oberhemden, seiner Mueter 5 Gulden sambt den belzen altägigen Mändelin.
Denen Herren Capuzinern 10 Gulden  dafür nach ihren Guetachten und Willen Meß zu lesen. Item den Herren Dominicanern 10 lb Wax ½ Aymer In die Pfarrkirchen 5 lb Wax In das Siechhaus 5 Gulden In das Platerhaus 5 Gulden NB. Sollen ihnen gleich erlegt, unter sie ausgetheilt, oder an Zins gelegt werden.
Allerweilen Herr Burgermeister Penner 300 Gulden schuldig, und sich miteinander verglichen, also die Vormünder sich in keinen andern Vergleich einlassen, sondern sollen den Zins uff Willibaldi einbringen, thut 15 Gulden Uff vorgehaltener Stuckh ihrer Schwester Regina Knechtin, Quartiermeisterin gibt sie diesen Bericht: daß sie die silberne Girtl, ein Armband, ein Corallen Paternoster ihr versetzt habe zu 30 Gulden Wann sie es läse, soll es unaufgehalten seyn.
Anlangend das verguldt Schlag-Ührlein hab ihr ihr Vater geschenkht. Das Besteckh betreffend, wisse sie umb nichts.
Die verguldete Junkhfrau hab ihr Vaterin ihrem Lorenz geschenkt, doch woll sie ihrs schenkhen.
Sonsten hab der Quartier Balthes Knecht ihr ein Pferd hingeritten sambt den Pistollen, begehr aber nichts dafür, entgegen aber verhoffe, das ihr Tochter sollte inskünftig ungefochten gelassen.
Ihr Tochter soll ein grien Sammetes Meßgewandt und ein Frauenbild machen lassen, selbiges in ein Kirchen zu ordnen, wohin sie selbsten will, sambt einer Alben.
Der Sibilla, Strümpf-Strickherin, Wittib an Geld 3 Gulden sambt eine Weixelbraunen zeuchenenRockh mit wullen Unterfietert.
Item des Appothekers Casparlin ein Rappier so versilbert sambt den tolden.
Item ihres Hauswirths sammetes Klaid, dann damastene schwarz Hosen und feyhelblauen Wammes. Was diese Geschefften anlangt, das solle von dem Getrayd gebezahlt werden. Wie es dann bey 9 oder 10 Muth Habern, 100 Metzen Korn, Gersten 40 Metzen, Dinkel bey 35 Metzen.  Hat das Korn khauft den Metz um 9 umb 8 ½ Orth (Orth = 15 kr) theils auch umb 2 Gulden kauft den Habern um ½ Gulden Gersten um 20 Batzen, theils auch einen Reichsthaler. Und weilen Herr Landvogtey Gerichtschreiber ihr Stiefschwester habe, allso wolle sie gebeten haben, zu einem Vormünder zu erbitten.      

Note.  
Bis hierher sind diese Legate von einer Männer Hand und wahrscheinlich vom Stadtschreiber, oder überhaupt von einer Gerichtsperson geschrieben worden.  
Von einer andern Hand ist folgendes geschrieben:  
In die Jesuiter Kirchen 5 lb Wax. St. Ignati auch 5 lb Wax. ein Zetel 25 Gulden nachlas 5 R.daler für Wein 9 Gulden 38 kreuzer mehr 6 Gulden nacher Dinkhelspill, die Selbigen will ich lassen schwinden, daß die 200 Gulden für vol bleiben.  
Von einer fremden, aber eben so unleserlichen Hand wie die der Bonschabin ist am Rand bemerkt   wegen dem Endres Prendel „25 Gulden noch zum Uberflus guetwillig nachlassen, weilen er ein Burgerstand erkaufft, so seyn so viel Werth.“  
Weiters schreibt die Bonschabin:   Mit den Beckhen von Perkhom soll es der Kirchschreiber austragen, es ist schon Anhenich bey der Landvogtey zu neyburg 5 Jahr Zins auf. N3* den Berg haben sie kauft umb 400 Gulden wieder verkauft umb 175 Gulden    * wieder von einer anderen Hand geschrieben.  
Anzumerken ist: dass alle Blätter, worauf diese legate geschrieben sind, in der Mitte durchstrichen sind, als wenn die Vermächtnisse als annulliert anzusehen wären.